Anfrage zum geplanten Änderung des Bebauungsplans Weihestraße/Alten- und Pflegeheim Laurentius

17.05.2020

Die geplante Änderung des Bebauungsplanes sieht eine Außenfläche (Gartenanlage) von  

ca. 120 qm für die 80 Bewohner des Heimes vor. Das erscheint – besonders im Hinblick auf an Altersdemenz leidende Bewohner, die einerseits oft einen hohen Bewegungsdrang haben, andererseits einen geschützten Raum dafür benötigen – sehr wenig. Ist ein Neubau mit einer so kleinen Außenfläche unter fachlichen Gesichtspunkten überhaupt genehmigungsfähig?

Zusatzfrage 1: Auf dem bisherigen Grundstück stehen ca. 500 qm geschützte Gartenfläche zur Verfügung. Im Rahmen der Informationsveranstaltung zum B-Plan Weihestr. am 10.03.2020 im Gemeindehaus der Christ-König Kirchengemeinde wurde vom Vertreter des Heim-Träger/VKA) erklärt, dass eine Modernisierung des vorhandenen Gebäudes aus Kostengründen nicht in Frage käme. Wären die höheren Kosten bei einer Komplettsanierung des vorhandenen Gebäudes für den Träger über den Pflegesatz refinanzierbar oder besteht der Kostenträger auf der finanziell günstigeren Lösung?

Zusatzfrage 2: Wann endet die Betriebserlaubnis für das jetzige Alten- und Pflegeheim? Wäre eine Verlängerung über diesen Zeitpunkt hinaus grundsätzlich möglich und wenn ja, unter welchen Bedingungen?

gez. Stephan Godejohann

An: Bezirksamt Jöllenbeck, Frau Marina Knoll-Meier