Änderung der Wochenmarktsatzung

Antrag von Bündnis 90/Die Grünen
Sitzungder BV Schildesche am 06.05.2021

Antrag:
Die BV Schildesche bittet den Rat der Stadt Bielefeld, die Marktsatzung (i. d. F. v. 23. März 2017) im § 2 Abs. 2wie folgt zu ändern:
(2) Fällt ein Markttag auf einen gesetzlichen Feiertag, findet der Wochenmarkt am vorhergehenden Werktag -Montag ausgenommen -statt. Fallen der 24.12. und der 31.12. auf einen Montag, findet der Wochenmarkt an diesen Montagen statt. Ausnahmen von dieser Regelung, insbesondere bezüglich der Öffnungszeiten der Märkte, sind in Absprache mit den Markthändlern und den jeweiligen Grundstücksinhabern möglich.

Begründung:
Die jetzige Regelung hat sich als unflexibel und wenig praxistauglich erwiesen. Als Beispiel mag der Markt an der Schildescher Stiftskirche dienen. Da der1.Mai 2021 auf einen Samstag fällt, muss der Markt auf Freitag, den 30.April verlegt werden. Da ein Großteil der Markthändler am Freitagvormittag auf andern Stadtteil-Märkten aktiv ist, haben Markthändler beim Ordnungsamt beantragt, den Markt auf den Freitagnachmittagzu verschieben –ein Zeitpunkt, der auch für viele Kunden und Kundinnen günstiger wäre als der Vormittag. Das Ordnungsamt hat mit Hinweis auf die Wochenmarktsatzung diesen Wunsch abgelehnt (obwohl der Abs. 2 nicht festlegt, dass bei Verlegungdieselben Öffnungszeiten gelten). AufRückfrage des Bezirksbürgermeisters hat das Rechtsamt der Stadt Bielefelddie Rechtsauffassung des Ordnungsamtes bestätigt.

Die Bezirksvertretung Schildesche bittet den Rat nun, für die Zukunft eine Regelung zu schaffen, die bürger-und wirtschaftsfreundlichere Regelungenermöglicht.

gez.
Ruth-M. Wegner
Martin Sauer

An: Bezirksamt Jöllenbeck, Frau Marina Knoll-Meier