Einleitung eines Unterschutzstellungsverfahrens nach dem Denkmalschutzgesetz NRW § 23 über das Haus Beckhausstraße 235 17. April 202325. April 2023Antrag:Einleitung eines Unterschutzstellungsverfahrens nach demDenkmalschutzgesetz NRW § 23 über das Haus Beckhausstraße 235Begründung:Aus ortshistorischer Sicht handelt es sich bei diesem Gebäude um das letzte traufständige Ackerbürgerhaus. In ihm wurde die Handweberei und in geringem Ausmaß auch Landwirtschaft ausgeübt.Laut Auskunft des Bauamtes der Stadt Bielefeld (600.7/4, 24.01.23, 3699) befindet es sich im Bereich der durch die Erhaltungssatzung markierten Gebäude, nicht zuletzt da es aufgrund seiner straßenseitigen Fachwerkfassade zum historischen Ortsbild beiträgt. Insofern sollten hier die Inhalte der gesetzlichen Bestimmungen des Bauvorhabens, das den Abriss vorsieht, mit den Inhalten der Erhaltungssatzunggewichtet und kritisch geprüft werden. Es kann nicht sein, dass die historische Bausubstanz des Ortskerns Schildesches immer stärker ausgeräumt wird und lukrative Bauvorhaben den Vorzug erhalten.Auch sei in diesem Kontext darauf hingewiesen, dass es seitens der BZV Schildesche einen einstimmigen Beschluss gibt, der sich gegen den Abriss des Hauses ausspricht.gez.Die LinkeBernd AdolphBündnis 90/Die GrünenRuth-M. WegnerSPDJörg BeneschAn: Bezirksamt Jöllenbeck, Frau Marina Knoll-MeierBehandelt am:27.04.2023Beschluss: