Einleitung eines Unterschutzstellungsverfahrens nach dem Denkmalschutzgesetz NRW § 23 über das Haus Beckhausstraße 235

Antrag:
Einleitung eines Unterschutzstellungsverfahrens nach dem
Denkmalschutzgesetz NRW § 23 über das Haus Beckhausstraße 235

Begründung:
Aus ortshistorischer Sicht handelt es sich bei diesem Gebäude um das letzte traufständige Ackerbürgerhaus. In ihm wurde die Handweberei und in geringem Ausmaß auch Landwirtschaft ausgeübt.

Laut Auskunft des Bauamtes der Stadt Bielefeld (600.7/4, 24.01.23, 3699) befindet es sich im Bereich der durch die Erhaltungssatzung markierten Gebäude, nicht zuletzt da es aufgrund seiner straßenseitigen Fachwerkfassade zum historischen Ortsbild beiträgt. Insofern sollten hier die Inhalte der gesetzlichen Bestimmungen des Bauvorhabens, das den Abriss vorsieht, mit den Inhalten der Erhaltungssatzung
gewichtet und kritisch geprüft werden. Es kann nicht sein, dass die historische Bausubstanz des Ortskerns Schildesches immer stärker ausgeräumt wird und lukrative Bauvorhaben den Vorzug erhalten.

Auch sei in diesem Kontext darauf hingewiesen, dass es seitens der BZV Schildesche einen einstimmigen Beschluss gibt, der sich gegen den Abriss des Hauses ausspricht.

gez.

Die Linke
Bernd Adolph

Bündnis 90/Die Grünen
Ruth-M. Wegner

SPD
Jörg Benesch

An: Bezirksamt Jöllenbeck, Frau Marina Knoll-Meier

Behandelt am:
27.04.2023

Beschluss: