Verbindlichkeit beim Bau von gefördertem Wohnraum (Sozialwohnungen)

Anfrage:
Wie kann die Stadt Bielefeld durch eine entsprechende Vertragsgestaltung sicherstellen,
dass der in den Bebauungsplänen festgelegte Anteil an Sozialwohnungen bei größeren
Bauprojekten (25% bzw. 33% lt. Ratsbeschluss) tatsächlich realisiert wird und sich
Investoren nicht durch Strafzahlungen « freikaufen » ?

Begründung:
In einem Neubaugebiet im Stadtbezirk Schildesche wurde im Bebauungsplan festgelegt,
dass 25% der Wohnungen als Sozialwohnungen zu erstellen seien. Das wurde dann in
einem städtebaulichen Vertrag zwischen dem Investor und der Stadt Bielefeld vereinbart.
Tatsächlich wurden aber nur frei finanzierte Eigentumswohnungen gebaut. Der Investor
kann ersatzweise die Sozialwohnungen an anderer Stelleim Stadtbezirk bauen oder muss
seine Strafe von € 70.000 pro nicht gebauter Wohnung zahlen.
Beide vertraglich vorgesehenen « Ausstiegsvarianten» sind politisch unbefriedigend : Im
ersten – weniger problematischen – Fall wird eine städtebaulich wünschenswerte
«soziale Durchmischung » von Wohngebieten verhindert. Im Fall der Strafzahlungen
können die Strafen schlicht auf die Verkaufspreise aufgeschlagen, was zur weiteren
Aufblähung der Immobilienpreise und in Folge davon zu noch höheren Mieten führt.
Außerdem wird damit der entsprechende Ratsbeschluss missachtet. U.E. sollten zukünftig
städtebauliche Verträge so gestaltet sein, dass sie keine « Ausstiegsklauseln » enthalten –
beispielsweise durch Strafhöhen, die am Markt nicht zu erzielen sind.

gez.
Ruth-M. Wegner
Jörg Benesch
Bernd Adolph

An: Bezirksamt Jöllenbeck, Frau Marina Knoll-Meier