Änderung des B-Plans Nr. II/1/13.01 (Weihestraße) – Umwidmung als öffentliche Grünfläche

Die Bezirksvertretung Schildesche beantragt, für den o.g. Bebauungsplan ein neues Änderungsverfahren zu eröffnen mit dem Ziel, das bisher bestehende Baurecht für eine Jugendheim aufzuheben und das Grundstück mit der Zweckbestimmung Öffentliche Grünfläche dem Gellershagen-Park zuzuordnen.

Begründung: Auf dem Grundstück an der Weihestraße gegenüber der Christkönig-Kirche, das im Flächennutzungsplan als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesen ist, sollte ursprünglich ein Jugendheim der Christkönig-Gemeinde gebaut werden. Das entstand dann aber auf dem gegenüber liegenden Kirchengrundstück. Später beabsichtigte der Verband Katholischer Altenheime (VKA Paderborn)als Träger des Pflegewohnheims Haus Laurentius, hier als Ersatz für das Haus Laurentius einen Neubau zu errichten. Diese Planung wurde inzwischen zurückgezogen.Seit Erstellung des alten B-Plansin den 60-er Jahren hat sich die Bebauung an der Weihestraße erheblich verändert . Dasinfrage stehende Grundstück ist inzwischen optisch wie auch gestalterisch zu einem Teil des Gellershagen-Parks geworden und bildet dort mit den alten Hofeichengruppen einen attraktiven Eingangsbereich für den Park, der sich zu einem stark genutzten Naherholungs-gebiet entwickelt hat. Auch unter stadtökologischen Gesichtspunkten (Frischluft, CO2-Bindung…) spricht vieles dafür, dieses Grundstück nun endgültig in den entsprechenden Plänen dem Gellershagen-Park zuzuschlagen und damit das bisher bestehende Baurecht aufzugeben.

gez.
Ruth-M. Wegner
Jörg Benesch
Inge Bernert

An: Bezirksamt Jöllenbeck, Frau Marina Knoll-Meier