Antrag: Einstufung der Schloßhofstraße als Hauptanliegerstraße

17.4.2019

Die Bezirksvertretung beauftragt die Verwaltung, zu überprüfen, ob die derzeitige  Einstufung der Schlosshofstraße  als Hauptanliegerstraße fachlich korrekt und sachlich zutreffend ist und ob nicht eine Einstufung als Haupterschließungsstraße  angemessener wäre. Dazu soll durch eine erneute Verkehrszählung nach Abschluss der Bauarbeiten  durchgeführt werden.

Begründung
Bei der Bürgerinformations-Veranstaltung wurde zum Einen die Korrektheit der Fahrzeugzählung angezweifelt (Aktualität der Zahlen, untypischer Zähltag in den Schulferien…). Zum anderen  wurde auf die deutliche Zunahme des Schwerlastverkehrs nach der entsprechenden Sperrung der Stapenhorststraße  und auf häufige Staus  in der morgendlichen Hauptverkehrszeit hingewiesen.  Zu berücksichtigen ist u.E. auch, dasses  perspektivisch eine weitere Zunahme des  Verkehrs  durch den Umbau der Jöllenbecker Straße sowie dauerhaft eine erhebliche durch das Neubaugebiet Grünewaldstraße, durch den weiteren Ausbau des Campus Nord und die bauliche Ereiterung der Universität geben wird. Auch die Tatsache, dass die Schlosshofstraße ähnlich ausgebaut wird wie die Voltmannstraße (anders als z.B. die Straße Am Brodhagen mit ihren verkehrsberuhigenden Einbauten) spricht u.E. dafür, sie wie die Voltmannstraße als Haupterschließungsstraße einzustufen.  Dazu sollte  auch eine erneute Verkehrszählung ca. ½ Jahr nach Beendigung der Baumaßnahmen an einem Werktag durchgeführt werden.

gez. Stephan Godejohann/Bündnis90/Die Grünen
gez. Susanne Kleinekathöfer/SPD