Freizeitvergnügen bei zugefrorenem Obersee

Anfrage für die Sitzung der Bezirksvertretung Schildesche am 25.11.2021

  1. Kann das Freizeitvergnügen bei zugefrorenem Obersee in Eigenverantwortung, so wie in den letzten Jahrzehnten, in der Saison 2021 / 2022 voraussichtlich auch unter Coronabedingungen stattfinden, da es sich um eine Außenveranstaltung handelt?
  2. Gibt es objektiv prüfbare Kriterien, nach denen das Ordnungsamt eine begehbare Eisfläche im Winter auf dem Obersee sperrt, bzw räumt und welche Regeln müssen OberseebesucherInnen voraussichtlich beachten?

Begründung
2021 fanden auf dem zugefrorenen Obersee mehrere Räumungen / Einsätze des
Ordnungsamtes statt, die viele BürgerInnen als unverhältnismäßig empfunden
haben. Um solchen Einsätzen und auch Kritik an den Ordnungsbehörden
vorzubeugen, bitten wir um Auskunft.
Vielleicht reicht eine weitere Beschilderung „Betreten der Eisfläche auf eigene Gefahr
und beachten Sie bitte die Abstandsregeln“ um allen Mitwirkenden ein gutes
Miteinander zu ermöglichen.

gez.
Ruth-M. Wegner
Jörg Benesch
Bernd Adolph
Steve Kuhlman
Gregor Spalek

An: Bezirksamt Jöllenbeck, Frau Marina Knoll-Meier

Behandelt am:
25.11.2021