Freizeitvergnügen bei zugefrorenem Obersee 12. November 202124. November 2021Anfrage für die Sitzung der Bezirksvertretung Schildesche am 25.11.2021Kann das Freizeitvergnügen bei zugefrorenem Obersee in Eigenverantwortung, so wie in den letzten Jahrzehnten, in der Saison 2021 / 2022 voraussichtlich auch unter Coronabedingungen stattfinden, da es sich um eine Außenveranstaltung handelt?Gibt es objektiv prüfbare Kriterien, nach denen das Ordnungsamt eine begehbare Eisfläche im Winter auf dem Obersee sperrt, bzw räumt und welche Regeln müssen OberseebesucherInnen voraussichtlich beachten?Begründung2021 fanden auf dem zugefrorenen Obersee mehrere Räumungen / Einsätze desOrdnungsamtes statt, die viele BürgerInnen als unverhältnismäßig empfundenhaben. Um solchen Einsätzen und auch Kritik an den Ordnungsbehördenvorzubeugen, bitten wir um Auskunft.Vielleicht reicht eine weitere Beschilderung „Betreten der Eisfläche auf eigene Gefahrund beachten Sie bitte die Abstandsregeln“ um allen Mitwirkenden ein gutesMiteinander zu ermöglichen.gez.Ruth-M. WegnerJörg BeneschBernd AdolphSteve KuhlmanGregor SpalekAn: Bezirksamt Jöllenbeck, Frau Marina Knoll-MeierBehandelt am:25.11.2021