Antrag: Anpassung des Bebauungsplanes für den Ortskern Schildesche an die Erhaltungssatzung 3. Januar 20204. Juni 20212.1.2020Die Bezirksvertretung Schildesche bittet das Bauamt, die Anpassung der beiden Bebauungspläne für den Ortskern Schildesches an die Erhaltungssatzung für den Ortskern Schildesche mit hoher Priorität vorzunehmen.BegründungDie Bebauungspläne für den Ortskern von Schildesche stammen noch aus den 1970er Jahren – also aus der Zeit, als die „autogerechte Stadt“ im Zentrum der städtebaulichen Entwicklung Bielefelds stand. Zwischenzeitlich haben sich die städtebaulichen Ziele wesentlich geändert, was auch an der in den 1990er Jahren beschlossenen Erhaltungssatzung deutlich wird. In den Jahren 2008 bis 2010 wurde der Gebäude-, Straßen- und Baumbestand im Ortskern Schildesche erfasst und dokumentiert. Am 23.11.2010 teilte die Stadt Bielefeld dann per Presseerklärung mit, dass „das Bauamt beabsichtigt, die beiden rechtsverbindlichen Bebauungspläne für den Ortskern Schildesche, die aus den 70er Jahren stammen, anzupassen und detaillierte Gestaltungsfestsetzungen zu entwickeln. Dabei soll die dort bestehende hohe Gestaltqualität bewahrt werden. Bereits in den 90er Jahren wurde aus diesem Grund eine Erhaltungssatzung erlassen.“ Auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke in der BV Schildesche vom 13.11.2017 (5749/2014-2020) hin teilte das Bauamt mit, „dass eine Überarbeitung der bestehenden Erhaltungssatzung für den Ortskern Schildesche bislang nicht eingeleitet worden und auch inhaltlich nicht erforderlich ist, da es möglich und ausreichend ist, den Schutz von erhaltenswerten Gebäuden über weitergehende Festsetzungen in dem beschlossenen Bebauungsplan ‚Ortskern Schildesche‘ zu sichern. Vielmehr verfolgt das Bauamt das Interesse alle erhaltenswerten und unter Denkmalschutz stehenden Gebäude im Rahmen des Bebauungsplan-verfahrens zu identifizieren und im B-Plan nachrichtlich darzustellen.“Unseren Informationen nach ist nicht nur die ursprünglich geplante Änderung der Bebauungspläne aufgegeben worden, sondern auch die 2017 in Aussicht gestellten „weiteren Festsetzungen“ in den Bebauungsplänen auf der Prioritätensetzung des Bauamtes weit nach hinten gerückt – jedenfalls wurde offensichtlich die 2017 bekundete Absicht bisher nicht umgesetzt. Aus Gründen der Rechts- und Planungssicherheit scheint es uns weiterhin sinnvoll zu sein, die Bebauungspläne an die Erhaltungssatzung anzupassen. Die Debatte etwa um die Bebauung des „Alten Marktplatzes“ oder um den Umbau einiger Häuser (z.B. Johannisstraße 23, Westerfeldstraße 10) zeigt u.E., dass es dafür einen aktuellen Bedarf gibt.gez. Stephan Godejohann/Bündnis90/Die Grünengez. Inge Bernert/Die Linke