In Schildesche stellen wir eine Liste zur Wahl der Bezirksvertretung auf. Alle Mitglieder haben dazu eine gesonderte Einladung erhalten bzw. bekommen diese noch.
Alle Personen, die kandidieren möchten, sind gebeten, sich vorab bei der jeweiligen Stadtteilgruppe zu melden.
Wählbarkeit und Kandidatur
Wählbar ist, wer am Wahltag folgende Voraussetzungen erfüllt:
- Deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union
- mindestens 18 Jahre alt (am Wahltag)
- seit mindestens 3 Monaten vor der Wahl in dem Wahlgebiet (= betreffender Stadtteil) seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder Rats-Wahlkreiskandidat*in in dem Stadtteil ist
- nicht von der Wählbarkeit infolge eines Richterspruchs ausgeschlossen ist.
Eine Kandidatur ist bis zur Wahl möglich.
Wahlberechtigung
Bei unserer Wahlversammlung stimmberechtigt ist, wer am Tage des Zusammentritts der Versammlung im Wahlgebiet wahlberechtigt ist, d.h.:
- Mindestens 16 Jahre alt ist
- Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen ist
- Seit mindestens 16 Tagen im Wahlgebiet mit 1. Wohnsitz (Hauptwohnsitz) wohnt
- Deutsche*r im Sinne von Art. 116, Abs. 1 GG. ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt
Es ist daher erforderlich, dass ihr einen gültigen Personalausweis mitbringt und an der Anmeldung vorzeigt.